first update: 2001-12-06
last update: 2003-10-31

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Diese Kerze brennt für Stern die ich nie vergessen werde...

Recht amüsant!

Ein sehr witziges Buch des “Lach mal!” Verlags!! Auf der Titelseite steht passend
“Was Gerichte so urteilen:
Amüsantes, Skuririles und Unglaubliches!”
Ich muß sagen mache Urteile sind wirklich Unglaublich witzig und bei machen kann man echt nur den Kopf schütteln... ;-) 100 Seiten Spaß!
Lest doch selber mal nach es lohnt sich!

Die Rückseite des Buches verrät folgendes:

Schöne Männer sind vom Vorwurf der sexuellen Belästigung frei zu sprechen, wenn die angeblich Belästigte nur hässlich genug ist...

Wer sein Auto auf der Landebahn einer Toilette parkt, zahlt seinen Schaden zur Hälfte selbst..

Wird versehentlich ein Fremder in Ihrem Familiengrab neben Ihrem verstorbenen Gatten beerdigt, können Sie doch eine Umbettung verlangen! Oder..?

So etwas gibt es nicht? Lesen Sie selbst!

Dr. Thomas Wedel sammelte die Urteile, Ralf Conrad karikierte mit spitzer Feder und Roland Neuhaus verfasste die Kommentare dazu  mit einem Augenzwinkern. 46 mal Recht und Gesetz aus dem wahren Leben gegriffen!

Wenn Ihr auf das Titelbild klickt kommt Ihr auf die Seite des Verlages, dort könnt Ihr es Euch bestellen!

Hier seht Ihr Drei Beispiele
die ich mit freundlicher Genehmigung des Lach mal! Verlags online stellen darf!
©by Lach mal! Verlag

Freiluftfanatiker
Kommentar von Roland Neuhaus:

Luuuft! Luuuuft!! Gar fürchterliche Blähungen muss der Fahrer des Wagens gehabt haben, dass sein Beifahrer sich so nach freiem Atem sehnte! Vielleicht war dieser aber auch Extremsportler auf der Suche nach dem neuen Kick? Nach Wind-, Wellen- und U-Bahn-, jetzt noch Autosurfen? Vielleicht war er aber auch ganz einfach völlig bescheuert...

Urteil:
Lehnt sich der Beifahrer eines Autofahrers während der Fahrt soweit aus dem Fenster, dass er schließlich hinaus stürzt, haftet auch der Fahrer für die Verletzungsfolgen zu 50%, weil er in einer solchen Situation sofort hätte anhalten müssen.

(OLG Karlsruhe, 10 U 24/98)

Platznot
Kommentar von Roland Neuhaus:

Von den Japanern kann man viel lernen. Nicht nur, dass ihre Version des Zen-Buddhismus weltweit Nachahmer findet, nein, auch die japanische Variante der Beherbergung ist überaus effizient! Man nehme viele sargähnliche Kisten, platziere die Öffnung an den Stirnseiten, und staple sie in Reihen übereinander. Eine fahr- und verschiebbare Leiter fungiert als Zugang zu den oberen Etagen und funktioniert ausgezeichnet, solange nicht zu viele Gäste gleichzeitig aus den Zimmern wollen. Nun sind Japaner von Natur aus eher klein, und ob dieses Komforthotel wirklich nur auf asiatische Gäste spezialisiert war...?

Urteil:
Die Unterbringung in einem Doppelzimmer - 2,3m mal 3,7m incl. Badezimmer - in dem weder Sitzgelegenheiten für zwei Personen, noch ein ausreichend großer Kleiderschrank undaußerdem keine zwei Nachttische vorhanden sind, obwohl ein “Komforthotel” gebucht wurde, rechtfertigt eine Minderung von 35% des Preises.

(AG Kiel, 114 C 50/00)

Meiner!
Kommentar von Roland Neuhaus:

Männer werden bekanntlich von Frauen (diese nennt man Mütter) geboren, von Mädchen geärgert und dann von Frauen (diese nennt man Gattinnen) geheiratet. Somit ist klar, dass das Schicksal des Mannes großteils von Frauen bestimmt wird. Mann hat sich damit längst abgefunden. Es wäre also alles gut, wenn sich nur die beteiligten Frauen einigen könnten, wann das Kommando übergeben wird! Manche streiten noch darum, wenn...

Urteil:
Die Witwe kann der Mutter des verstorbenen Ehemannes verbieten, frische Schnittblumen auf dessen Grab abzustellen, da es gewohnheitsrechtlich anerkannt ist, dass bei der Wahrnehmung der Totenfürsorge dem überlebenden Ehegatten der Vorzug gebührt.

(AG Grevenbroich, NJW 1998, 2063)

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